Corona-Beschränkungen
Liebe Mitglieder,
das Land Niedersachsen führt Warnstufen als neues Bewertungssystem für die Corona-Beschränkungen ein.
Für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt tritt eine neue Warnstufe in Kraft, wenn mindestens zwei Werte der folgenden Leitindikatoren 5 Werktage in Folge überschritten/unterschritten werden:
Neuinfektionen: Zahl der Neuinfizierten je Landkreis/kreisfreie Stadt je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen.
Hospitalisierung (7-Tage-Inzidenz): Hier handelt es sich um die Belastung der Krankenhäuser, also die Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen.
Intensivbetten (Covid-Patienten in %): Hier handelt es sich um die Belastung der Intensivstationen, also den prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Zahl der verfügbaren Intensivbetten
Liegt die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 50, gilt automatisch die Warnstufe 1.
Bitte beachtet, dass wir ab Warnstufe 1 ausschließlich Kunden den Zutritt gewähren dürfen, die eine der unten aufgeführten 3G-Regeln erfüllen.
Euer FCW-Team