AGB
Mit Betreten des Fitness-Center-Wildeshausens wird folgendes anerkannt:
- Die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung ergibt sich aus dem Mitführen des FCW-Transponders und einem aktiven Vertrag bzw. einer aktiven Leistung.
- Das Betreten des Sportbereiches ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet, die nicht auf der Straße getragen werden. Auf angemessene Sportkleidung ist zu achten und es ist ein Handtuch mitzuführen.
- Im gesamten Center ist es nicht erlaubt, mitgebrachte Speisen zu verzehren. Außerdem ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Gläser oder Glasflaschen in den Sport-, Aerobic-, und Nassbereich mitzunehmen. Das Rauchen im Center und Saunagarten ist strengstens untersagt.
- Jeder Teilnehmer hat so zu trainieren, dass sich kein anderer Teilnehmer belästigt fühlt. Insbesondere laute Geräusche sind zu unterlassen. Auf die Trainingsgeräte ist vor Benutzung ein Handtuch zu legen. Cardiogeräte sind nach Gebrauch vom Trainierenden selbst zu reinigen.
- Das Betreten der Nassbereiche und der Saunalandschaft ist nur in Badelatschen gestattet. Da es sich bei den Dusch- und Saunaeinrichtungen um Nassbereiche handelt, besteht eine erhöhte Rutschgefahr. Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Benutzung der Saunaeinrichtung muss jeder Teilnehmer gründlich duschen. Aus hygienischen Gründen darf beim Duschen und Saunieren keine Unterwäsche getragen werden. Das Sitzen oder Liegen in der Sauna ist nur mit einem großen Handtuch erlaubt. Smartphones sind in der Saunalandschaft nicht gestattet.
- Die Rasur sämtlicher Körperteile und das Färben von Haaren ist in den Duschen und in der Saunalandschaft strengstens untersagt.
- Für Unfälle infolge von Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich. Insbesondere bei Unfällen, die aus Eigenbewegungen resultieren, haftet das Fitness-Center-Wildeshausen nicht.
- Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Für Wertsachen und Kleidung wird keine Haftung übernommen.
- Gewichte und Hanteln sind nach Gebrauch ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Halterungen zu deponieren. Beim Langhanteltraining sind Sicherheitsstopper zu verwenden.
- Bei Verlust des FCW-Transponders oder bei Mitnahme eines Leihtransponders, wird der Kaufpreis i.H.v. 10€ fällig und kann sofort in Rechnung gestellt werden.
- Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anordnungen der Centerleitung bzw. des Personals Folge zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Hausordnung, Hausverbote auszusprechen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Beginn und Dauer der Mitgliedschaft (Tarifbedingt)
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Beitrag (Tarifbedingt)
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Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende in Textform kündbar. Die erstmalige Mindestvertragslaufzeit ist tarifbedingt. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag ebenfalls tarifbedingt.
- Krankheit oder Verletzung berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages, sondern nur zur beitragsfreien Stilllegung. Dies bedeutet, dass die vom Arzt attestierte Dauer der Trainingsunfähigkeit mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 20€, am Vertragsende kostenpflichtig angehängt wird.
- Auch eine Schwangerschaft berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages, sondern nur zur beitragsfreien Stilllegung. Das heißt, die gesetzliche Mutterschutzzeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) wird am Vertragsende kostenpflichtig angehängt.
- Für die Punkte 3.1. und 3.2. bedarf es einer schriftlichen ärztlichen Bescheinigung. Bei beitragsfreien Stilllegungen die unter 3.1. oder 3.2. fallen, werden nur komplette Monate berücksichtigt. Der Tag des Eingangs des Attests bei uns, ist bei der Anrechnung entscheidend.
- Bei Missachtung der Hausordnung, Verstöße gegen diesen Vertrag, und/oder Rufschädigung gegen das Fitness-Center-Wildeshausen, kann seitens des Fitness-Center-Wildeshausen, die sofortige Kündigung und/oder ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die restlichen Monatsbeiträge werden bis zum Vertragsende fällig.
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Gerät das Mitglied schuldhaft zwei Monate oder länger in Zahlungsverzug, so werden alle Beiträge der aktuellen Vertragslaufzeit komplett fällig. In diesem Falle hat das Fitness-Center-Wildeshausen das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Das Fitness-Center-Wildeshausen ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
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Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
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Das Fitness-Center-Wildeshausen behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
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Während der Erstlaufzeit des Vertrages erfolgt keine Beitragserhöhung. Im Anschluss erklärt das Mitglied sich mit einer Beitragserhöhung einverstanden, sofern diese 2 Monate zuvor zum Ersten des Monats schriftlich angekündigt wurde.
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Anschriften- und Kontoänderungen, sind dem Fitness-Center-Wildeshausen unverzüglich mitzuteilen.
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Das Studio haftet nicht für vom Mitglied selbst verschuldete Unfälle. Des Weiteren haftet das Studio bei der Beschädigung von Garderobe und Wertsachen des Kunden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Studios. Die Hausordnung ist einzuhalten.
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Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.
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